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Grillenzirpen im Wahllokal. Fehlt einigen wohl noch der Kaffee.

Es heißt, dass einige RLP-|lokale |unterlagen (also verklebte Umschläge) nicht annehmen und stattdessen an Kreisverwaltung verweisen würden. IMO müsste das gehen.

§55 LWO sagt: "Der Wahlbrief kann auch …dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden."

§5 KWO Abs 4: "Während der Wahlhandlung müssen ständig mindestens drei…Mitglieder des Wahlvorstands…im Wahlraum anwesend sein."

Ich hatte keine Probleme. Helfer*innen mussten kurz Rücksprache halten, dann aber OK.

adlerweb // BitBastelei

Offizielle Antwort: Kommt drauf an. Die Regeln sind je nach Wahl und Ort unterschiedlich.

Bei der EU-Wahl konnte man mit Wahlschein in jedem Wahllokal des Landkreises/Stadt auch als Urnenwähler wählen.

Bei den Kommunalwahlen kann man nach registrierung als Briefwähler auch nur noch per Brief wählen. Wenn die Briefwahl gemeinsam mit der Urnenwahl ausgezählt wird, kann man den Wahlbrief im Wahllokal abgeben.
Wenn die Briefwahl separat ausgezählt wird, gibt es oft einen "Fahrdienst" (...)

zwischen Wahllokal und Verwaltung, dieser ist aber keine Pflicht. Wenn es diesen nicht gibt, muss man die Unterlagen irgendwie selbst zur angegebenen Empfangsadresse bringen – auch wenn das mehrere Stunden fahrt bedeutet.