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adlerweb // BitBastelei

Die hat mal wieder einen großen Mittelfinger gegen gesetzt. In der zum 11.10. eingeführten Novelle der StVo wurden die Regeln für gemeinsame Geh- und Radwege geändert. Bisher galt dort gegenseitige Rücksichtnahme. Mit dem Rad hieß das je nach Urteil, dass man <25km/h fahren musste, durch Klingeln auf sich aufmerksam machen musste, etc. Gleichzeitig mussten aber eben auch Leute ohne Rad – wenn möglich – ein Vorbeifahren ermöglichen und etwas auf die Umgebung achten (Smombiealarm)…

Das waren aber nur Urteile, daher sollte das jetzt offiziell für *beide* Seiten geregelt werden. In Druckbuchstaben heißt dies:

"Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.".

Entgegen Plan wurden Regeln für Fußverkehr nicht ergänzt.…

Heißt dann in der Folge, dass bei allen Situationen, in denen man den Fußverkehr in irgendeiner Form behindert, man jetzt gegen die StVo verstößt. Auf gut Deutsch: An vielen Stellen muss man quasi schieben.

Die Idee mag eine gute Intention gehabt haben, aber das hier ist einfach nur ein Todesstoß für (legalen) Radverkehr in Städten. Die Tonnen an Radfahrenden, die sich an Nichts halten, wird es weiterhin nicht interessieren, wer legal fahren möchte hat nicht mehr viel Auswahl.…

Kann man nur darauf hoffen, dass zukünftige Urteile die Situation wenigstens etwas aufweichen. Oder man versucht die Nutzungspflicht Straße für Straße wegzuklagen und somit Radverkehr auf der Fahrbahn zu ermöglichen.

In EFA2002 und ERA2010 sowie RASt 06 gilt als Richtwert für gemeinsame Geh- und Radwege – abhängig vom Verkehr – eine Mindestbreite von 2.5 bis 4.5m. Ab 240 Personen pro Stunde sind solche Konstrukte zu vermeiden. In 30er-Zonen sind sie generell nicht zulässig.

@ADFC Habt ihr zu der Neuregelung weitere Verhaltensempfehlungen? Viele Wege sind einfach viel zu Eng um ohne den Fußverkehr zu behindern mit dem Rad unterwegs zu sein, gleichzeitig gilt aber ja weiter eine Benutzungspflicht.

@adlerweb Aber man darf noch selbst entscheiden, ob er zumutbar ist? 😉 Wenn da z.B. Glasscherben liegen.

@david_zwei Prinzipiell schon, aber im Zweifel muss man das begründen können und viele Personen mit Automobilhintergrund sehen das Fahren auf anderen Spuren trotz Schild mangels Rechtskenntnis als Einladung für Spontankonzerte oder Zielübungen.

@adlerweb @ADFC heißt für mich als Fußgänger muss ich jetzt nicht mehr Platz machen wenn einer hinter mir mit dem Rad drängelt? Na ob das mal gut ausgeht.