Grillenzirpen im Wahllokal. Fehlt einigen wohl noch der Kaffee.
Es heißt, dass einige RLP-#Wahl|lokale #Briefwahl|unterlagen (also verklebte Umschläge) nicht annehmen und stattdessen an Kreisverwaltung verweisen würden. IMO müsste das gehen.
§55 LWO sagt: "Der Wahlbrief kann auch …dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden."
§5 KWO Abs 4: "Während der Wahlhandlung müssen ständig mindestens drei…Mitglieder des Wahlvorstands…im Wahlraum anwesend sein."
Ich hatte keine Probleme. Helfer*innen mussten kurz Rücksprache halten, dann aber OK.
@adlerweb ich weiß nicht, wie das bei euch gerade ist, aber in Köln hatten wir für die EU-wahl eigene Wahlbezirke für Briefwahl. Stimme konnte man auch am Wahltag noch abgeben, aber nicht im lokalen Wahllokal
@Dave IMO zählt der Wahlbezirk der Person. Andernfalls würde man Viele mit "Briefwahl" quasi ausschließen. Beispiel: Mein Wahlschein kam erst am Mittwoch nach 5 Tagen bei der Post an. Per Brief wäre das bei den hiesigen Laufzeiten eher nicht mehr pünktlich angekommen. An der Empfangsadresse vorbei bringen hätte mich >2h und 15€ gekostet. Wenn alles pünktlich fahren würde.
@Dave (Zumal man in anderen Bundesländern afaik einfach mit dem Wahlschein dann trotzdem im Wahllokal wählen konnte)
@adlerweb mit dem Wahlschein im Wahllokal wählen ging hier glaube ich auch, aber halt nicht ausgefüllte Briefwahlunterlagen da abgeben
@Dave Das war auch eigentlich mein letzter Stand, aber im Wahllokal meinte man bei mir, dass man nur ausgefüllte Unterlagen entgegennehmen könne. Schönes Beispiel für Föderalismus und den mangelhafter Informationsfluss der offiziellen Stellen.